Ausweise

Nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Zivilstandsamt des Sensebezirks, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers, Tel. +41 26 305 75 80 Kontakt auf. Dort wird man Ihnen weiterhelfen können.

Zivilstandsamt des Sensebezirks

Bildung

Melden dich bitte bei der Gemeindeschreiberin. Sie wird mit dir einen Termin vereinbaren. Da wir aber sehr viele Schnupperanfragen erhalten, priorisieren wir diese nach Wohnort und können leider nicht alle berücksichtigen.

Dania Schafer

Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Beiträge, welche bei normalem Verlauf der Ausbildung nicht zurückbezahlt werden müssen. Das Gesetz über die Stipendien und Studiendarlehen geht vom Grundsatz aus, dass die Finanzierung der Ausbildung in erster Linie Sache der Eltern und der Person in Ausbildung ist. Die Kompetenz und die Verantwortung im Bereich der Ausbildungsbeiträge liegen ausschliesslich beim Kanton. Die Stipendiengesuche von Personen in Ausbildung sind daher direkt beim Kanton einzureichen. Informationen sowie Gesuchsformulare sind beim Amt für Ausbildungsbeträge, Route Neuve 7, Postfach, 1701 Freiburg erhältlich oder können im Internet abgerufen werden unter:
https://www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/stipendien-und-studiendarlehen (T: +41 26 305 12 51)

Internetauftritt

Was auf der Internetplattform publiziert wird, entscheidet die Gemeindeverwaltung primär und abschliessend der Gemeinderat. Sehr gerne möchten wir unsere Website so interessant wie nur möglich gestalten. Wenn Sie mit der Gemeindeschreiberin Kontakt aufnehmen, wird sie Ihnen sicher weiterhelfen können.

Dania Schafer

Öffentlicher Verkehr

Grundsätzlich ist das längerfristige Parkieren auf öffentlichen Plätzen nicht gestattet. Nehmen Sie dennoch mit uns Kontakt auf, vielleicht können wir eine geeignete Lösung finden.

Gemeinde Giffers

Politik

Sehr gerne nimmt die Gemeindeschreiberin Ihre Anfrage entgegen. Die Gemeinde Giffers ist immer froh, wenn sich Personen freiwillig für ein Amt in der  Gemeinde melden. 

Die Gemeindeschreiberin wird Ihnen dabei sicher weiterhelfen können. Vereinbaren Sie doch einen Termin mir ihr. 

Dania Schafer

Umwelt und Ökologie

Seit 2005 sind folgende wichtige Änderungen in Kraft gesetzt:

  • Wegfall von Bewilligungen für den Handel und für den Bezug von gefährlichen Chemikalien (z.B. Giftscheine).
  • Wegfall der Giftklassen sowie der Kennzeichnung mit den Giftbändern und Ersatz durch die in der EU angewendete Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen.
  • Berücksichtigung der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalien (z.B. Entzündlichkeit) und deren Umweltgefährdung bei der Einstufung und Kennzeichnung.

Die Gemeinden müssen seit dem 01.08.2005 keine Giftscheine mehr für den Bezug von Produkten der Giftklasse 2 ausstellen.

Zuständige Ämter:
www.bag.admin.ch
www.fr.ch

Verbindungen / Öffentlicher Verkehr

Zivilschutz, Militär

Sie können auf folgendem Link das Formular herunterladen:
https://www.fr.ch/de/polizei-und-sicherheit/waffen-sprengstoff-und-feuerwerk/waffen-und-sprengstoffe

Dem Gesuch muss folgendes beigelegt werden:

  • Zentralstrafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) kann beim Bundesamt für Justiz oder bei jeder Poststelle bestellt werden
  • Kopie eines amtlichen gültigen Ausweises
  • Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.