Reisen mit Minderjährigen
Wann braucht es eine Reisevollmacht?
Aufgrund des Haager Übereinkommens gegen Kindesentführungen sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um Kindesentführungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob ein mit dem Kind allein reisender Elternteil tatsächlich ins Ausland reisen darf, oder ob ein Bekannter, der mit dem Kind reist, auch die Erlaubnis der Eltern hat.
Ob es eine Reisevollmacht braucht oder nicht, ist abhängig nach den Vorschriften des Landes. Auch wenn die Reisevollmacht nicht obligatorisch ist, empfiehlt es sich dringend eine mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden. Unten aufgeführt finden Sie eine praktische Vorlage für die Reisevollmacht und auch die Bewilligung für ein Kind, das allein reist.
Mit nur einem Elternteil
Bei einer Auslandsreise sollten Sie eine schriftliche Reisevollmacht als Einverständniserklärung Ihres Partners oder Ex-Partners mitnehmen. Je nach Reiseziel sind auch weitere Dokumente, welche die Familiensituation belegen, notwendig, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.
Mit einer Begleitperson
Die Begleitperson sollte eine Reisevollmacht der Eltern mitführen. Je nachdem ist auch eine Kopie des Passes der Eltern nötig.
Allein
Das Kind sollte eine Reisevollmacht der Eltern mitführen. Je nach Land sind auch Angaben zur Aufsicht notwendig oder es müssen weitere Dokumente mitgeführt werden, beispielsweise eine Geburtsurkunde.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
reisevollmacht-fuer-minderjaehrige-personen-alleinreisend.pdf (PDF, 449.76 kB) | Download | 0 | reisevollmacht-fuer-minderjaehrige-personen-alleinreisend.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeverwaltung | +41 26 418 26 26 | gemeinde@giffers.ch |