Das Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA) ist Ihr Ansprechpartner für Einbürgerungsgesuche.

Möchten Sie das Schweizer Bürgerrecht beantragen, so gibt es mehrere Möglichkeiten. Das Gesetz sieht die folgenden Einbürgerungsverfahren vor:

die ordentliche Einbürgerung
die erleichterte Einbürgerung 
die erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration 
das freiburgisches Bürgerrecht
die Wiedereinbürgerung

Stehen Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer durch Heirat oder Abstammung in einem Verwandtschaftsverhältnis, so gibt es, je nach Umständen, erleichterte Verfahren. Da es viele unterschiedliche Fälle gibt, raten wir Ihnen, mit dem IAEZA (Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen) Kontakt aufzunehmen.

Kontakt

Rte des Arsenaux 41
Postfach 214
CH-1701 Freiburg
Telefon +41 26 305 14 17
eMail: iaeza@fr.ch

Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 11:30 Uhr / 14:00 bis 17:00 Uhr

Öffnungszeiten Freitag 
08:00 bis 11:30 Uhr / 14:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch
Geschlossen

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Zugehörige Objekte

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Schema_des_ordentlichen_Einburgerungsverfahrens_.pdf (PDF, 201.89 kB) Download 2 Schema_des_ordentlichen_Einburgerungsverfahrens_.pdf
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