Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten an der Urne das oberste politische Organ der Gemeinde. Sie übt die strategische Steuerung und die Aufsicht über die Tätigkeiten des Gemeinderates aus. Sie fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide.
An der Gemeindeversammlung sind gemäss Art. 9 GG alle Aktivbürger/innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über 5 Jahre im Kanton wohnhaft sind und über einen Ausweis "C" verfügen.
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